Bei der Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe können Sie ganz bequem per Brief wählen!

Am 6. November können Sie bestimmen, wer künftig als Bürgermeister die Geschicke der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe lenken wird. Von Ihrem Grundrecht, zu wählen, können Sie am Wahltag im Wahllokal Gebrauch machen oder Sie wählen schon vorab per Brief.

Wahlberechtigte können ohne Angabe von Gründen einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Es ist bequem, sicher und einfach, seine Briefwahlunterlagen zuhause auszufüllen und wieder abzuschicken.

Hier können Sie nachlesen, wie Sie an der Briefwahl teilnehmen können:

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon bekommen? Dann folgen Sie einfach den Anweisungen zur Beantragung der Briefwahl, die Sie dort finden.

Sie können aber auch Briefwahl beantragen bevor Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Briefwahlunterlagen können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe folgendermaßen beantragen:
a) per Brief (Adresse: Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Wahlamt, Koblenzer Str. 18, 55411 Bingen-Bingerbrück)
b) per E-Mail (wahl@vgrn.de),
c) im Internet (www.vgrn.de) oder
d) persönlich im Rathaus der VG.

Nennen müssen Sie dabei:

  • Vor- und Nachname,
  • die Anschrift sowie
  • das Geburtsdatum.

Achtung: Die Ausgabe/Zusendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Also keine Sorge, wenn Sie nicht sofort nach der Beantragung die Briefwahlunterlagen erhalten.

Sobald Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, ist es soweit: Sie können wählen! Treffen Sie Ihre Entscheidung und füllen Sie Ihren Stimmzettel zuhause aus. Beachten Sie die Hinweise in den Ihnen zugesandten Unterlagen und machen Sie Ihren Stimmzettel fertig für den Versand.


Ganz wichtig: Schicken Sie die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl am 6. November zurück an die Verbandsgemeindeverwaltung. Oder bringen Sie die Unterlagen persönlich im Rathaus vorbei.